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   BSG, 27.09.2012 - B 2 U 219/12 B   

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https://dejure.org/2012,33046
BSG, 27.09.2012 - B 2 U 219/12 B (https://dejure.org/2012,33046)
BSG, Entscheidung vom 27.09.2012 - B 2 U 219/12 B (https://dejure.org/2012,33046)
BSG, Entscheidung vom 27. September 2012 - B 2 U 219/12 B (https://dejure.org/2012,33046)
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  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BSG, 27.09.2012 - B 2 U 219/12 B
    Da der Beschluss über eine erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde nur kurz begründet werden soll und von einer Begründung abgesehen werden kann, wenn sie - wie hier - nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 SGG), beschränkt sich der Senat auf folgende Hinweise (zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer solchen Verfahrensweise vgl BVerfG vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 - NJW 2011, 1497 ff = FamRZ 2011, 540 ff): 2 Hinsichtlich der geltend gemachten Divergenz zu Entscheidungen des BSG genügt es nicht, darauf hinzuweisen, dass das LSG seinem Urteil nicht die höchstrichterliche Rechtsprechung zugrunde gelegt hätte.
  • BSG, 12.05.2005 - B 3 P 13/04 B

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 27.09.2012 - B 2 U 219/12 B
    Nicht die Unrichtigkeit der Entscheidung im Einzelfall, sondern die Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen begründet die Zulassung der Revision wegen Divergenz (BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 6 RdNr 5 mwN).
  • BSG, 16.07.2004 - B 2 U 41/04 B

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 27.09.2012 - B 2 U 219/12 B
    Inwieweit das LSG die Rechtsprechung des BSG nicht nur nicht beachtet oder unzutreffend angewandt, sondern in Frage gestellt und andere bundesrechtliche Maßstäbe bei seiner Entscheidung herangezogen hätte (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 4 RdNr 6 mwN), geht aus der Beschwerdebegründung nicht hervor.
  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 27.09.2012 - B 2 U 219/12 B
    "Ohne hinreichende Begründung" ist indes nicht formell, sondern materiell im Sinne von "ohne hinreichenden Grund" zu verstehen (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5).
  • BSG, 19.06.2008 - B 2 U 76/08 B
    Auszug aus BSG, 27.09.2012 - B 2 U 219/12 B
    Es wäre darzulegen gewesen, inwiefern nach den dem LSG vorliegenden Beweismitteln Fragen zum tatsächlichen und medizinischen Sachverhalt aus der hier allein maßgeblichen rechtlichen Sicht des LSG erkennbar offen geblieben sind, damit zu einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts zwingende Veranlassung bestanden hat und die so zu ermittelnden Tatsachen nach der Rechtsauffassung des LSG entscheidungserheblich sind (BSG vom 19.6.2008 - B 2 U 76/08 B - mwN).
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